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Der Biber im Eschbach und Erlenbach

Seit einigen Jahren ist der Biber im Norden Frankfurts über die Nidda wieder in den Erlenbach und den Eschbach eingewandert. Damit kehrt ein Mitgeschöpf in unsere Landschaft zurück, das in Hessen bereits im 16. Jahrhundert - besonders wegen seines begehrten Pelzes - ausgerottet worden war. Mehr hierzu ...

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Biber in Deutschland streng geschützt ist. Verboten ist damit ein Stören, Verfolgen, Fangen, Verletzen und Töten von Bibern. Auch seine Bauten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Ein in der Natur gefundener Biber darf nicht behalten, verkauft oder zur Schau gestellt werden. Ausgenommen sind kranke, verletzte und hilflose Tiere zum Zweck der Gesundpflege, zum Beispiel ein nach einem Hochwasser angeschwemmter Jungbiber oder im Straßenverkehr verletzte Tiere.

Helfen Sie mit, dass der Biber sich auch bei uns im Frankfurter Norden wieder wohlfühlt!