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Hessens Verantwortung für Mensch und Natur

Landesregierung muss Chancen des „Nature Restoration Law“ der EU nutzen 

Auenschutz, Hochwasser, Erhalt der Wälder und eine nachhaltigere Landwirtschaft. 

Am kommenden Sonntag (18. August) tritt das EU-Gesetz zur Wiederherstellung 
der Natur (Nature Restoration Law) in Kraft. Das Gesetz soll Ökosysteme wie Auen, Wälder 
und Moore wieder in einen guten Zustand bringen und eine Trendwende beim Artenverlust 
einleiten. Inmitten der Natur- und Klimakrise weckt der Start des Gesetzes große 
Hoffnungen. Damit es zum Erfolg wird, sind nun vor allem die Bundesländer gefragt. 

„Nicht zuletzt die Hochwasser-Ereignisse der letzten Monate zeigen, wie wichtig eine intakte 
Natur ist, die nachhaltig bewirtschaftet wird. Sicheres Wohnen braucht natürlichen 
Hochwasserschutz, gutes Wirtschaften braucht langfristig verfügbare natürliche Ressourcen, 
Ernährungssicherheit braucht Bestäubung durch Insekten, lebendige Böden und Schutz vor 
Dürren. Die Natur ist unser Zuhause. Das neue EU-Gesetz hat verstanden, worauf es 
ankommt, damit wir weiterhin ein gutes Leben haben“, erklärt NABU-Landesvorsitzender 
Maik Sommerhage. Nun sei die Landesregierung in der Pflicht, die Chancen zu ergreifen und 
den Schutz von Klima und biologischer Vielfalt stärker in den Fokus zu rücken. Dazu gehöre 
es, die Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume entschieden anzupacken. 

Bei der Wiederherstellung intakter Natur hat der NABU Hessen insbesondere drei Bereiche 
im Fokus, den Auenschutz, den Erhalt der Wälder und eine nachhaltigere Landwirtschaft. 
„Auenwiesen und -wälder sind effektive natürliche Helfer gegen die steigenden Wasserfluten. 
Sie können nicht nur das Wasser aufnehmen, sondern auch den Wasserabfluss bremsen 
und damit Katastrophen flussabwärts verhindern. Der einzige Weg, gravierende Schäden zu 
verhindern, ist das Freihalten der Überflutungsflächen von Bebauung“, erläutert 
Sommerhage. Auen gehören zudem zu den artenreichsten Lebensräumen. Klimawandel-
Anpassung und Artenschutz gehen hier, so der NABU, Hand in Hand. Wichtig sei es, dass 
alle hessischen Gewässer einen Gewässerentwicklungsstreifen von 10 bis 30 Meter Breite 
erhalten, in denen sich Bäche und Flüsse frei entfalten können. Hier müsse eine 
landwirtschaftliche Nutzung unterbleiben. Dazu brauche es ein aktives Flächenkauf-
Programm des Landes. „Auf dieses Ziel haben sich Vertreter von Naturschutz- und 
Landwirtschaftsverbänden mit der  Landesregierung im Jahr 2021 geeinigt. Bislang ist 
allerdings noch nicht viel dafür getan worden“, so Sommerhage. 

Auch beim Schutz der hessischen Wälder besteht Handlungsbedarf: „Um unsere Wälder in 
der Klimakrise widerstandsfähiger zu machen, müssen wir der Natur mehr Raum geben. 
Naturnahe Wälder sind deutlich resilienter gegen Hitze und Dürre als intensiv genutzte 
Forste. Deshalb brauchen wir in allen Landesteilen natürliche Zukunftswälder, die sich frei 
entwickeln können und Lebensquell für die Vielfalt sind“, erklärt Sommerhage. Ein erster 
Schritt der Landesregierung zur Wiederherstellung der Natur sei es, den Anfang des Jahres 
erlassenen Stopp der Ausweisung von Naturwäldern als Naturschutzgebiete aufzuheben und 
die wertvollen alten Buchenbestände in FFH-Gebieten stehen zu lassen. 

In der freien Feldflur, die etwa 42 % der Landesfläche Hessen ausmacht, gelte es, mit 
kreativen Maßnahmen das immense Vogel- und Insektensterben aufzuhalten. „Der Kiebitz 
als Vogel des Jahres zeigt die Probleme deutlich auf: Der einst häufige Wiesenvogel kommt 
durch die Trockenlegung von Feuchtwiesen und eine intensivere Landwirtschaft nur noch in 
wenigen Restbeständen vor. In den letzten dreißig Jahren nahmen die Brutbestände von 
2.000 auf 350 Paare ab“, erklärt Sommerhage. Da es aber auch nötig sei, eine bäuerliche 
Landwirtschaft zu erhalten, komme es auf eine produktive Kooperation von Naturschutz und 
Landnutzern an. „Die Landesregierung muss die Beratung für eine naturnahe 
Bewirtschaftung verbessern, die Fördermöglichkeiten für Öko-Maßnahmen vereinfachen und 
die Pestizidreduktion stärker in den Fokus nehmen“, so Sommerhage. Der NABU stehe als 
kompetenter Partner für die Umsetzung des Nature Restoration Law in Hessen zu 
Verfügung. 

Weitere Informationen zum Nature Restoration Law: Was ist eigentlich das EU Nature  Restoration Law? - NABU